Leitfaden

Leitfaden: Erdbeobachtung und Satellitendienste beschaffen

Um Erdbeobachtungsdaten und satellitengestützte Dienste zu beschaffen, beginnen Sie mit der Entscheidung, die die Daten unterstützen sollen. Formulieren Sie dann Anforderungen, die Ergebnisse beschreiben statt Sensoren oder Anbieter. Klären Sie, ob Sie kaufen, kooperieren oder selbst aufbauen, sondieren Sie den Markt, wählen Sie ein Verfahren passend zu Auftragswert und Neuheit des Bedarfs und bewerten Sie die Angebote anhand Ihrer Anforderungen.

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LETO SPACE

Dieser Leitfaden richtet sich an Städte, Regionen und Unternehmen, die einen Dienst auf Basis von Erdbeobachtung, Satellitennavigation oder Satellitenkommunikation beschaffen wollen. Er beschreibt sechs Schritte, von der Entscheidung, die die Daten unterstützen sollen, bis zur Bewertung der Angebote, mit einer Checkliste für jeden Schritt. Er erklärt die Logik einer guten Beschaffung und ist keine Rechtsberatung.

01Die Herausforderung

Warum Satellitendienste schwer zu beschaffen sind

Einen satellitengestützten Dienst einzukaufen ist etwas anderes, als Software oder Beratung zu beschaffen. Ein solcher Dienst setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: Daten aus einer oder mehreren Quellen, Verarbeitung und Analyse, ein Lieferformat, ein Aktualisierungsintervall und ein Genauigkeitsniveau. Zwei Angebote für „Hochwassermonitoring“ können sich in all diesen Punkten unterscheiden. Legt die Ausschreibung nicht fest, worauf es ankommt, lassen sich die Angebote nicht vergleichen.

Die folgenden sechs Schritte bringen die Fragen in eine Reihenfolge, die das verhindert: erst die Anforderungen, dann die Anbieter.

Die sechs Schritte dieses Leitfadens. Die ersten drei klären, was Sie brauchen. Die letzten drei befassen sich mit dem Markt, dem Verfahren und dem Vergleich der Angebote.

02Beschaffungsschritt

Schritt 1: Von der Entscheidung ausgehen, die die Daten unterstützen sollen

Bevor über Satelliten gesprochen wird, beschreiben Sie die Aufgabe. Welche Entscheidung sollen die Daten stützen, wer trifft sie, wie oft, und wie läuft es heute ohne die Daten? Eine Hitzekarte, die in der Planung niemand nutzt, schafft keinen Mehrwert, so gut die Daten auch sind.

Schritt 1

Die Entscheidung und wer sie verantwortet

  • Die Entscheidung oder Aufgabe, die die Daten unterstützen, ist in ein bis zwei Sätzen schriftlich festgehalten.
  • Eine benannte Person verantwortet das Problem und beurteilt das Ergebnis.
  • Sie wissen, wie die Aufgabe heute erledigt wird und was das an Zeit oder Geld kostet.
  • Das Untersuchungsgebiet und der Beobachtungszeitraum sind festgelegt.

03Beschaffungsschritt

Schritt 2: Angebotsfähige Anforderungen formulieren

Beschreiben Sie das Ergebnis, das Sie brauchen, nicht einen Sensor, einen Satelliten oder einen Anbieter. Das EU-Vergaberecht stützt diesen Ansatz: Technische Spezifikationen dürfen als Leistungs- oder Funktionsanforderungen formuliert werden. Auf eine bestimmte Herstellung, Herkunft oder Marke dürfen sie nur ausnahmsweise verweisen, wenn sich der Auftragsgegenstand anders nicht hinreichend genau beschreiben lässt, und dann mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ Quelle: EUR-Lex, European Union, 26. Februar 2014European UnionDirective 2014/24/EU on public procurement26. Februar 2014Quelle öffnen (öffnet eur-lex.europa.eu).

Eine gute Anforderung drückt genau einen Gedanken aus. Sie legt fest, was gebraucht wird, nicht wie es zu liefern ist, und vermeidet Begriffe, die sich nicht prüfen lassen, etwa „einfach“, „flexibel“ oder „ausreichend“. Jede Anforderung sollte sich durch Test, Demonstration, Inspektion oder Analyse nachweisen lassen Quelle: NASA, abgerufen am 6. Oktober 2026NASASystems Engineering Handbook, Appendix C: How to Write a Good Requirementabgerufen am 6. Oktober 2026Quelle öffnen (öffnet nasa.gov).

Schritt 2

Anforderungen

  • Jede Anforderung beschreibt ein Ergebnis: was geliefert werden muss, für welches Gebiet, wie oft und in welchem Format.
  • Genauigkeit, Detailtiefe und Aktualisierungsintervall sind als prüfbare Werte angegeben.
  • Keine Anforderung nennt einen Satelliten, einen Sensor oder einen Anbieter, es sei denn, die Aufgabe lässt sich anders nicht beschreiben.
  • Für jede Anforderung wissen Sie, wie sie bei der Abnahme geprüft wird.
  • Die Lizenz für Daten und Ergebnisse, einschließlich abgeleiteter Karten, legt fest, wer sie nutzen, weitergeben und veröffentlichen darf und wie lange. Sollen die Ergebnisse Ihnen gehören, regelt die Leistungsbeschreibung, ob Rechte des geistigen Eigentums zu übertragen sind Quelle: EUR-Lex, European Union, 26. Februar 2014European UnionDirective 2014/24/EU on public procurement26. Februar 2014Quelle öffnen (öffnet eur-lex.europa.eu).
  • Beziehen sich Daten oder Ergebnisse auf Personen, ist der Datenschutz geregelt.

04Beschaffungsschritt

Schritt 3: Entscheiden, ob Sie kaufen, kooperieren oder selbst aufbauen

Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, klären Sie, welches Betriebsmodell passt: ein Produkt kaufen, in einem Ökosystem aus Anbietern und Integratoren kooperieren oder die Kompetenz intern aufbauen. Davon hängt ab, was Sie beschaffen und wer entscheidet. In unserer Beratungsübersicht erklären wir die drei Wege und nennen jeweils, wer entscheidet.

Schritt 3

Betriebsmodell

  • Sie wissen, ob ein Standardprodukt die Anforderungen erfüllen könnte oder ob mehrere Anbieter zusammenarbeiten müssen.
  • Sie haben geprüft, ob eigene Kompetenzen für Ihre Organisation einen dauerhaften Vorteil darstellen. Das ist die Voraussetzung dafür, sie intern aufzubauen.
  • Die Person, die die Entscheidung für das gewählte Modell verantwortet, ist benannt.

05Beschaffungsschritt

Schritt 4: Den Markt erkunden

Finden Sie heraus, welche Anbieter und Lösungen es gibt, bevor Sie das Verfahren festlegen. Öffentliche Auftraggeber dürfen vor einer Vergabe Markterkundungen durchführen und sich von unabhängigen Sachverständigen, Behörden oder Marktteilnehmern beraten lassen, solange das den Wettbewerb nicht verzerrt und nicht gegen die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz verstößt Quelle: EUR-Lex, European Union, 26. Februar 2014European UnionDirective 2014/24/EU on public procurement26. Februar 2014Quelle öffnen (öffnet eur-lex.europa.eu). Nimmt ein Anbieter, der Sie beraten hat, später an der Ausschreibung teil, müssen Sie Maßnahmen ergreifen, damit der Wettbewerb nicht verzerrt wird, etwa indem Sie die relevanten Informationen allen Bietern zur Verfügung stellen.

Verzeichnisse und Plattformen helfen beim ersten Überblick. Spacegraph, die von LETO SPACE entwickelte Discovery-Plattform, bietet einen öffentlichen Marktplatz für weltraumgestützte Lösungen. Eine Markterkundung für eine Ausschreibung sollte sich jedoch nicht auf ein einzelnes Verzeichnis beschränken.

Schritt 4

Markterkundung

  • Sie haben eine Liste von Anbietern und Lösungstypen, die die Anforderungen erfüllen könnten.
  • Sie wissen ungefähr, was solche Dienste kosten, sodass der geschätzte Auftragswert realistisch ist.
  • Jeder Kontakt mit Anbietern ist dokumentiert. Relevante Informationen, die ein möglicher späterer Bieter erhalten hat, werden allen Bietern zur Verfügung gestellt.
  • Die Anforderungen sind mit dem abgeglichen, was der Markt liefern kann, und dort angepasst, wo sie unrealistisch waren.

06Beschaffungsschritt

Schritt 5: Das Verfahren wählen und die Ausschreibung konzipieren

Das Verfahren hängt davon ab, wer beschafft, wie hoch der geschätzte Auftragswert ist und wie neu der Bedarf ist. Öffentliche Auftraggeber wie Städte und Regionen folgen dem nationalen Vergaberecht, das die Richtlinie 2014/24/EU umsetzt Quelle: EUR-Lex, European Union, 26. Februar 2014European UnionDirective 2014/24/EU on public procurement26. Februar 2014Quelle öffnen (öffnet eur-lex.europa.eu). In Österreich ist das das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) Quelle: RIS Austria, abgerufen am 7. Oktober 2026RIS AustriaBundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), konsolidierte Fassungabgerufen am 7. Oktober 2026Quelle öffnen (öffnet ris.bka.gv.at). Zuletzt geändert wurde es durch das Vergaberechtsgesetz 2026, dessen Änderungen überwiegend seit dem 1. März 2026 gelten Quelle: RIS Austria, 27. Februar 2026RIS AustriaVergaberechtsgesetz 2026, BGBl. I Nr. 8/202627. Februar 2026Quelle öffnen (öffnet ris.bka.gv.at). Die Regeln der Richtlinie gelten im Oberschwellenbereich, also für Aufträge, deren Wert die EU-Schwellenwerte erreicht oder übersteigt. Diese Schwellenwerte passt die Kommission alle zwei Jahre an. Für 2026 und 2027 liegt der Schwellenwert für Dienstleistungsaufträge bei 216.000 Euro ohne Umsatzsteuer für subzentrale öffentliche Auftraggeber wie Städte und Regionen und bei 140.000 Euro für zentrale Regierungsbehörden Quelle: EUR-Lex, European Union, 22. Oktober 2025European UnionCommission Delegated Regulation (EU) 2025/2152 on the thresholds for public supply, service and works contracts for 2026 and 202722. Oktober 2025Quelle öffnen (öffnet eur-lex.europa.eu). Unternehmen, die nicht dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen, können ihren Prozess selbst gestalten. Auch ihnen hilft dieselbe Struktur, Angebote zu vergleichen.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte sieht das BVergG 2018 zusätzliche nationale Verfahren vor. Eines davon ist die Direktvergabe: Der öffentliche Auftraggeber bezieht die Leistung formfrei von einem ausgewählten geeigneten Unternehmen (§ 31 Abs. 11 BVergG 2018). Seit dem 1. März 2026 ist sie zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer bei Bauaufträgen unter 200.000 Euro liegt und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unter dem EU-Schwellenwert für zentrale Regierungsbehörden, derzeit 140.000 Euro (§ 46 Abs. 2 BVergG 2018). Diese Grenze gilt auch für Städte. Für einen Dienstleistungsauftrag einer Stadt zwischen 140.000 und 216.000 Euro ist damit keine Direktvergabe möglich, obwohl er im Unterschwellenbereich liegt. Übersteigt der geschätzte Auftragswert 50.000 Euro, muss sich der Auftraggeber um zumindest drei Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte bemühen, sofern dem nicht sachliche Gründe entgegenstehen, und sein Vorgehen dokumentieren (§ 46 Abs. 4 und 5 BVergG 2018). Die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung ist bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unter 140.000 Euro und bei Bauaufträgen unter 2.000.000 Euro zulässig. Der Auftraggeber macht die beabsichtigte Vergabe in Österreich bekannt und zusätzlich auf EU-Ebene, wenn er ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse feststellt (§ 47 Abs. 2 und 3 BVergG 2018) Quelle: RIS Austria, abgerufen am 7. Oktober 2026RIS AustriaBundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), konsolidierte Fassungabgerufen am 7. Oktober 2026Quelle öffnen (öffnet ris.bka.gv.at).

Der EU-Schwellenwert von 216.000 Euro gilt 2026 und 2027 gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2152. Die übrigen Grenzen stammen aus § 46 BVergG 2018. Quelle: RIS Austria

Bei Satellitendiensten kommt es auf drei Gestaltungsentscheidungen an:

Schritt 5

Verfahren und Ausschreibung

  • Der geschätzte Auftragswert umfasst den zahlbaren Gesamtbetrag einschließlich aller in den Unterlagen vorgesehenen Optionen und Verlängerungen, etwa den späteren Betrieb, und nicht nur die erste Phase.
  • Für eine Direktvergabe in Österreich liegt der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unter 140.000 Euro. Liegt er über 50.000 Euro, haben Sie sich um zumindest drei Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte bemüht und dies dokumentiert.
  • Ihre Vergabestelle oder Ihre Rechtsberatung hat das Verfahren bestätigt.
  • Die Entscheidung über Lose und ihre Gründe sind dokumentiert.
  • Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in den Ausschreibungsunterlagen angegeben.

07Beschaffungsschritt

Schritt 6: Angebote anhand Ihrer Anforderungen bewerten

Der Zuschlag für öffentliche Aufträge geht an das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das kann das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis sein, bewertet nach Kriterien wie dem technischen Wert, der Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals sowie dem Kundendienst und den Lieferbedingungen Quelle: EUR-Lex, European Union, 26. Februar 2014European UnionDirective 2014/24/EU on public procurement26. Februar 2014Quelle öffnen (öffnet eur-lex.europa.eu). Bei Satellitendiensten können zu den Qualitätskriterien die Genauigkeit und das Aktualisierungsintervall gehören, die ein Angebot zusichert, sowie die Qualität seiner Beispielergebnisse. In Österreich macht das BVergG 2018 das Bestbieterprinzip zur Regel, also den Zuschlag an das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot. Ein Zuschlag allein nach dem niedrigsten Preis ist nur zulässig, wenn die Leistung eindeutig und vollständig beschrieben ist Quelle: RIS Austria, abgerufen am 7. Oktober 2026RIS AustriaBundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), konsolidierte Fassungabgerufen am 7. Oktober 2026Quelle öffnen (öffnet ris.bka.gv.at).

Planen Sie die Abnahme in zwei Teilen. Die Verifikation prüft, ob jede Anforderung erfüllt ist. Die Validierung prüft, ob das Ergebnis für seine Nutzer:innen in der Umgebung, in der es eingesetzt wird, wie erwartet funktioniert Quelle: NASA, abgerufen am 6. Oktober 2026NASASystems Engineering Handbook, 5.4 Product Validationabgerufen am 6. Oktober 2026Quelle öffnen (öffnet nasa.gov). Ein Pilotprojekt ist der richtige Ort für die Validierung, bevor Sie sich auf den Regelbetrieb festlegen.

Schritt 6

Bewertung und Abnahme

  • Jedes Angebot wird in einer Bewertungsmatrix anhand der veröffentlichten Kriterien bewertet.
  • Beispielergebnisse oder eine Demonstration für Ihr eigenes Gebiet fließen nach Möglichkeit in die Bewertung ein.
  • Die Abnahme legt fest, wie jede Anforderung verifiziert und wie das Ergebnis mit seinen Nutzer:innen validiert wird.
  • Der Vertrag regelt Support, Änderungen am Dienst und das Vertragsende, einschließlich Ihrer Daten.

08Typische Fehler

Häufige Fehler

  • Mit einem Datensatz oder einem Anbieter beginnen: Die Ausschreibung beschreibt dann ein Produkt, und andere Anbieter können kein passendes Angebot abgeben.
  • Anforderungen, die sich nicht prüfen lassen: „Hohe Auflösung“ oder „nahezu Echtzeit“ ohne konkrete Werte führen zu Angeboten, die sich nicht vergleichen lassen.
  • Daten ohne den zugehörigen Dienst kaufen: Auch kostenlose Daten müssen verarbeitet und geliefert werden, und es braucht Menschen, die mit den Ergebnissen arbeiten können.
  • Ein Pilot ohne verantwortliche Person oder KPIs: Danach kann niemand entscheiden, ob er in den Regelbetrieb geht.
  • Nur das erste Jahr budgetieren: Auch Betrieb und Skalierung kosten Geld. Sie gehören ins Budget und, sofern der Vertrag sie umfasst, in den geschätzten Auftragswert.

09So arbeiten wir

So unterstützt LETO SPACE Sie bei der Beschaffung

Unser Leistungsbereich Anforderungen und Beschaffung begleitet die Schritte 1, 2, 4, 5 und 6: von der Stakeholder-Landkarte und der Anforderungsspezifikation über die Markterkundung und das Ausschreibungskonzept bis zur Bewertung der Angebote. Die Entscheidung zwischen Kaufen, Kooperieren und Aufbauen in Schritt 3 ist Teil des Leistungsbereichs Strategie und Anwendungsfälle.

Häufige Fragen

F1Was gehört in eine Anforderungsspezifikation für Satellitendaten?

Sie sollte die Entscheidung benennen, die die Daten unterstützen, das Untersuchungsgebiet, wie oft die Daten aktualisiert werden müssen, die geforderte Genauigkeit und Detailtiefe, Format und Lieferung der Ergebnisse sowie die Art, wie jede Anforderung bei der Abnahme geprüft wird. Jede Anforderung sollte genau einen Gedanken ausdrücken und festlegen, was gebraucht wird, nicht wie es zu liefern ist. Außerdem sollte sie sich durch Test, Demonstration, Inspektion oder Analyse nachweisen lassen Quelle: NASA, abgerufen am 6. Oktober 2026NASASystems Engineering Handbook, Appendix C: How to Write a Good Requirementabgerufen am 6. Oktober 2026Quelle öffnen (öffnet nasa.gov).

F2Kann eine Stadt ein Pilotprojekt vor der eigentlichen Ausschreibung beschaffen?

Ja, wenn das Pilotprojekt einen eigenständigen Bedarf deckt. Sind der Betrieb oder ein Rollout als Option oder im selben Vorhaben geplant, zählt ihr Wert mit. Ein Auftrag darf nicht so unterteilt werden, dass die Vorschriften umgangen werden, sofern nicht sachliche Gründe vorliegen (§ 13 BVergG 2018, Art. 5 der Richtlinie 2014/24/EU). Liegt der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer bei einem Pilotprojekt über Dienstleistungen unter 140.000 Euro, ist eine Direktvergabe möglich. Übersteigt der Wert 50.000 Euro, muss sich der öffentliche Auftraggeber um zumindest drei Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte bemühen (§ 46) Quelle: RIS Austria, abgerufen am 7. Oktober 2026RIS AustriaBundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), konsolidierte Fassungabgerufen am 7. Oktober 2026Quelle öffnen (öffnet ris.bka.gv.at). Hat Sie der Anbieter des Pilotprojekts beraten oder fließen die Ergebnisse des Pilotprojekts in die Ausschreibung ein, stellen Sie diese Informationen allen Bietern zur Verfügung und setzen Sie angemessene Angebotsfristen. Ausschließen dürfen Sie den Anbieter nur, wenn sich ein fairer Wettbewerb anders nicht sicherstellen lässt (§ 25, Art. 41) Quelle: EUR-Lex, European Union, 26. Februar 2014European UnionDirective 2014/24/EU on public procurement26. Februar 2014Quelle öffnen (öffnet eur-lex.europa.eu). Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen vom Vergaberecht ausgenommen (§ 9 Abs. 1 Z 12, Art. 14). Für sie ist die vorkommerzielle Auftragsvergabe der etablierte Weg Quelle: European Commission, abgerufen am 7. Oktober 2026European CommissionPre-commercial procurementabgerufen am 7. Oktober 2026Quelle öffnen (öffnet research-and-innovation.ec.europa.eu). Soll eine neue Lösung entwickelt und anschließend erworben werden, steht die Innovationspartnerschaft zur Verfügung.

F3Dürfen Anbieter uns beim Formulieren der Anforderungen helfen?

Vor einer Vergabe dürfen öffentliche Auftraggeber Markterkundungen durchführen und sich von unabhängigen Sachverständigen, Behörden oder Marktteilnehmern beraten lassen, sofern das den Wettbewerb nicht verzerrt und nicht gegen die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz verstößt. Nimmt ein Anbieter, der Sie beraten hat, später an der Ausschreibung teil, müssen Sie angemessene Maßnahmen ergreifen, damit der Wettbewerb nicht verzerrt wird, etwa indem Sie die relevanten Informationen allen Bietern zur Verfügung stellen Quelle: EUR-Lex, European Union, 26. Februar 2014European UnionDirective 2014/24/EU on public procurement26. Februar 2014Quelle öffnen (öffnet eur-lex.europa.eu).

F4Sind Copernicus-Daten kostenlos, und müssen wir trotzdem etwas beschaffen?

Die Dienste und Daten von Copernicus stehen den Nutzer:innen kostenlos zur Verfügung Quelle: European Union, EUR-Lex, 12. Mai 2021European Union, EUR-LexRegulation (EU) 2021/696 of 28 April 2021 establishing the Union Space Programme and the European Union Agency for the Space Programme12. Mai 2021Quelle öffnen (öffnet eur-lex.europa.eu). Beschafft wird in der Regel alles rund um die Daten: Verarbeitung und Analyse, ein Dienst, der die Ergebnisse in Ihrem Format und in Ihrem Aktualisierungsintervall liefert, die Integration in Ihre Systeme und Support. Kostenlose Daten ersetzen keine Anforderungen: Diese legen weiterhin fest, was der Dienst liefern muss.

Quellen (8)

  1. European Union, 26. Februar 2014Directive 2014/24/EU on public procurement (öffnet eur-lex.europa.eu)abgerufen am 7. Oktober 2026
  2. RIS Austria, abgerufen am 7. Oktober 2026Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), konsolidierte Fassung (öffnet ris.bka.gv.at)
  3. RIS Austria, 27. Februar 2026Vergaberechtsgesetz 2026, BGBl. I Nr. 8/2026 (öffnet ris.bka.gv.at)abgerufen am 7. Oktober 2026
  4. NASA, abgerufen am 6. Oktober 2026Systems Engineering Handbook, Appendix C: How to Write a Good Requirement (öffnet nasa.gov)
  5. NASA, abgerufen am 6. Oktober 2026Systems Engineering Handbook, 5.4 Product Validation (öffnet nasa.gov)
  6. European Union, EUR-Lex, 12. Mai 2021Regulation (EU) 2021/696 of 28 April 2021 establishing the Union Space Programme and the European Union Agency for the Space Programme (öffnet eur-lex.europa.eu)
  7. European Union, 22. Oktober 2025Commission Delegated Regulation (EU) 2025/2152 on the thresholds for public supply, service and works contracts for 2026 and 2027 (öffnet eur-lex.europa.eu)abgerufen am 7. Oktober 2026
  8. European Commission, abgerufen am 7. Oktober 2026Pre-commercial procurement (öffnet research-and-innovation.ec.europa.eu)

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